|
|
Heizungsanlagen
DAS SOLLTEN SIE WISSEN.
|
Die Heizanlagenverordnung verpflichtet, alle Besitzer von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen, deren Leistung größer ist als 11 KW, zu einer jährlichen Wartung und Instandhaltung. Die Heizungsanlage muß dabei nicht abgeschaltet werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|