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Heizungsanlagen

DAS SOLLTEN SIE WISSEN.

Die Heizanlagenverordnung verpflichtet, alle Besitzer von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen, deren Leistung größer ist als 11 KW, zu einer jährlichen Wartung und Instandhaltung. Die Heizungsanlage muß dabei nicht abgeschaltet werden.